Staatlich anerkannte katholische berufsbildende Schule

Wir bleiben hier!

Testpflicht in Thüringer Schulen

Liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises und dem neu beschlossenen Infektionsschutzgesetz können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht mitteilen, wie es zum Beginn der kommenden Woche weitergehen wird. Wir sind mit dieser Planungsunsicherheit äußerst unzufrieden, müssen nun aber auf die neuen Umsetzungen und Beschlüsse warten. Dennoch möchten wir Sie darüber informieren, dass es ab dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes eine Testpflicht in den Thüringer Schulen gibt. So heißt es vom TMBJS:

„Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal, dem ein konkretes Testangebot gemacht wird. Personen, die ein konkretes Testangebot ablehnen, sind ab diesem Zeitpunkt von der Präsenz ausgeschlossen und können erst wieder teilnehmen, nachdem sie einen Test durchgeführt haben. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung auf das Coronavirus SARS-CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung anerkannt. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung. Leistungsnachweise sind unabhängig davon zu erbringen.“

Quelle: TMBJS: Informationen zur Umsetzung des Gesetzes in Thüringen

Wir bitten Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und hoffen auf eine baldige Öffnung, sodass wir Sie alle – wenn auch nur im Wechselunterricht – wiedersehen können.

Bleiben Sie gesund

Das Team der Schulleitung