Bergschule St. Elisabeth

Staatlich anerkannte katholische berufsbildende Schule

Wir bleiben hier!

FAQs zu Corona: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Immer wieder werden aufgrund der Corona-Pandemie im Schulsekretariat dieselben Fragen gestellt. Hier geben wir einen Überblick zu den wichtigsten Regelungen:

+ Welche Regeln gelten denn jetzt an der Bergschule St. Elisabeth, KBBS?

Folgende Regeln gelten aktuell bei uns:

  • Halten Sie wenn möglich immer einen Abstand von 1,5 Metern!!!
  • Tragen Sie Ihren Mund-Nase-Schutz: Ist das Abstandhalten nur schwer möglich, bspw. auf den Fluren, in den Treppenhäusern bei Raumwechseln sowie bei Toilettengängen und beim Händewaschen, müssen Sie Ihre Masken tragen. Die Maskenpflicht gilt auch beim Betreten der Schulgebäude.
  • Waschen Sie sich beim Betreten der Schule die Hände oder desinfizieren Sie diese: In den Eingangsbereichen des Martinshauses und des Haupthauses sind jeweils Desinfektionsmittelspender aufgehängt. Außerdem betreten Sie die Schule in direkter Nähe zu Sanitäranlagen, in denen das Händewaschen möglich ist.
  • Begeben Sie sich nur über die gekennzeichneten Eingänge ins Schulgebäude: Das Martinshaus kann nur noch über die Treppe auf der rechten Seite des Hofes betreten werden. Sie kommen direkt an den WCs des Erdgeschosses zum Händewaschen vorbei und begeben sich dann über die Treppen zu Ihren jeweiligen Klassenräumen. Die Tür vor dem Martinssaal ist ausschließlich als Ausgang zu nutzen. Das Haupthaus kann vom Hof aus nur über die kleine weiße Tür neben K100 betreten werden (bei der Hecke) und von der Seite der Martinskirche aus nur durch das Portal im Kreisel.
  • Bringen Sie Ihr Essen und Trinken zum Beginn des Schultages mit: In der nächsten Zeit ist die Cafeteria nicht geöffnet.
  • Halten Sie Abstand zu anderen Lerngruppen: Um eventuelle Infektionsketten nachweisen zu können, müssen wir immer belegen können, wer mit wem Kontakt hatte. Daher unterlassen Sie Besuche bei anderen Lerngruppen. Dies gilt auch für die Pausen.
  • Lüften Sie Ihre Klassenräume regelmäßig: Beachten Sie die aktuellen Hinweise zum Lüften. Diese sind an die aktuell geltenden Arbeitsschutzmaßnahmen angelehnt.
  • Halten Sie sich an die gebotenen Hygienestandards: Regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife minimiert die Viruslast. Niesen und Husten Sie in die Armbeuge, nicht in die Hände. Berühren Sie das Gesicht und Ihre Maske nicht so oft.
  • Umgang mit den Nachbarn auf dem Berg: Sowohl die Eingänge, als auch der Hof des Gymnasiums, des Kindergartens und des Klosters dürfen zur Nachverfolgung von Infektionsketten durch unsere Schülerinnen und Schüler nicht genutzt werden.
  • Betreten des Sekretariats verboten: Bescheinigungen aus dem Sekretariat können Sie über die Klassenlehrer beantragen und werden auch durch diese ausgeteilt. Das Sekretariat darf durch Schülerinnen und Schüler nicht betreten werden.
  • Eigene Materialien mitbringen: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre eigenen Stifte und Materialien dabei haben, um einen Austausch mit Mitschülern zu vermeiden.
  • Mit Erkältungssymptomen dürfen Sie die Schule nicht betreten.

+ Was soll ich tun, wenn mein Geschwisterkind/Elternteil/Freund in Quarantäne ist, weil er/sie Kontakt zu einer infizierten Person hatte?

In diesem Fall sind Sie selber nicht in Quarantäne, sie dürfen weiterhin zur Schule kommen. Bitte informieren Sie Ihren Klassenlehrer/in über diese Tatsache, sodass wir adäquat handeln können und eine für Sie passende Lösung finden.

+ Was soll ich machen, wenn ich selber Erstkontaktperson bin?

Bitte melden Sie sich umgehend in der Schule, wenn Sie durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt worden sind und geben Sie uns die Dauer der Quarantäne bekannt. Sollten Sie während dieser Zeit selber Symptome entwickeln und positiv getestet werden, folgen Sie bitte den Anweisungen des Gesundheitsamtes und geben Sie den dortigen Mitarbeitenden alle Kontaktpersonen aus dem dann betreffenden Zeitraum bekannt.

+ Wann bin ich Erstkontaktperson?

Erstkontaktperson ist man dann, wenn man mit einer nachweislich auf Corona positiv getesteten Person für längere Zeit engen Kontakt hatte.